Satzung & Ordnungen

Ehrenordnung

Durch den Kreisschützenverband Aurich können folgende Ehrungen nach der Ehrungsordnung vom 13. Okt. 1997 ausgesprochen werden:

I. Bronze Ehrennadel

Die „bronze Ehrennadel" kann verliehen werden bei besonderen Verdiensten um das Schützenwesen:

  1. Die bronzene Ehrennadel wird verliehen für mindestens sechsjährigen verdienstvollen Einsatz im Vorstand eines Vereines oder Vorstand des Kreisschützenverbandes Aurich e.V. oder des Gesamtvorstandes.

II. Silberne Ehrennadel

Die „silberne Ehrennadel" kann verliehen werden bei besonderen Verdiensten um das Schützenwesen:

  1. Die silberne Ehrennadel wird verliehen für mindestens neunjährigen verdienstvollen Einsatz im Vorstand eines Vereines oder Vorstand des Kreisschützenverbandes Aurich e.V. oder des Gesamtvorstandes.

III. Goldene Ehrennadel

Die „goldene Ehrennadel" kann verliehen werden bei besonderen Verdiensten um das Schützenwesen:

  1. Die goldene Ehrennadel wird verliehen für mindestens zwölfjährigen verdienstvollen Einsatz im Vorstand eines Vereines oder Vorstand des Kreisschützenverbandes Aurich e.V. oder des Gesamtvorstandes.

IV. Ehrenurkunde

Die „Ehrenurkunde" kann verliehen werden bei besonderen Verdiensten um das Schützenwesen:

  1. Die Ehrenurkunde des Kreisschützenverbandes Aurich e.V. wird verliehen für mindestens fünfzehnjährige aktive Mitarbeit in einem Verein des Deutschen Schützenbundes.

V. Ehrenkreuz

Das „Ehrenkreuz" kann verliehen werden bei besonderen Verdiensten um das Schützenwesen:

  1. Das Ehrenkreuz des Kreisschützenverbandes Aurich e.V. wird für besondere hervorragende Verdienste um das Schützenwesen verliehen.
    Die Vergabe erfolgt auf Beschluss des Vorstandes des Kreisschützenverbandes Aurich e.V.
Rangabzeichen

Für die Rangabzeichen gilt die Rangabzeichenordnung, die 1968 zwischen dem Ostfriesischem Schützenbund und den Kreisverbänden festgelegt wurde.

a. Mitgliedsvereine

1. Vorsitzender:
flache, goldene Schulterstücke mit 2 Sternen und goldener Fangschnur.

stellv. Vorsitzender:
flache, silberne Schulterstücke mit einem Stern und silberner Fangschnur.

Sportleiter:
flache, silberne Schulterstücke mit je 2 gekreuzten Gewehren und silberner Fangschnur.

Weitere Vorstandsmitglieder tragen flache, silberne Schulterstücke ohne Stern mit silberner Fangschnur.

Weitere stellv. Vorstandsmitglieder tragen grüne Schulterstücke mit 2 Sternen und grüner Fangschnur.

Kommandeur:
geflochtene, silberne Schulterstücke (Raupen) ohne Stern mit silberner Fangschnur.

Gruppenführer:
grüne Schulterstücke mit 2 Sternen und grüner Fangschnur.

Oberschützen:
wie vor, jedoch nur mit einem Stern.

b. Kreisverbände

1. Vorsitzender:
geflochtene, silberne Schulterstücke (Raupen) mit 2 Sternen und silberner Fangschnur.

stellv. Vorsitzende:
wie vor, jedoch nur mit einem Stern.

Sportleiter:
wie vor, jedoch keine Sterne sondern mit je 2 gekreuzten Gewehren.

Weitere Vorstandsmitglieder (keine Stellvertreter lt. Satzung) tragen geflochtene, silberne Schulterstücke (Raupen) ohne Stern mit silberner Fangschnur.

In Ehren entlassene oder zurückgetretene Vorstandsmitglieder dürfen in allen Fällen ihre getragenen Effekte behalten, nur wird in einem solchen Falle quer zum Schulterstück ein 1 cm breiter, grüner Streifen angebracht.

Für 10 jährige Mitgliedschaft tragen die Mitglieder auf dem Rockkragen ein goldenes Eichenblatt mit Eicheln, nach 15jähriger Mitgliedschaft ein zweites Eichenblatt.

Die eigenmächtige Anbringung von Eichenblättern unter 10 bzw. 15 Jahren an dieser Stelle der Schützentracht hat zu unterbleiben.

Die Schützentracht besteht (auch bei Trauerfällen) aus:

Schützenjacke, schwarzer Hose, schwarzen Socken, schwarzen Schuhen, weißer Oberwäsche sowie Schützenhut bei den Schützen.

Bei den Damen aus:

Schützenweste, schwarzem Rock bzw. schwarzer Hose, naturfarbenen Strümpfen, schwarzen Schuhen sowie weißer Bluse.

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